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Grenzüberschreitendes Polizeiteam (GPT - III-4-02=028)
Date du début: 31 mai 2008, Date de fin: 30 mars 2014 PROJET  TERMINÉ 

Die Zuständigkeiten der Sicherheitsorgane enden grundsätzlich an der Staatsgrenze. Ausnahmen, die den Grenzübertritt in das Hoheitsgebiet des jeweilig anderen Staates rechtfertigen, sind im Vertrag von Enschede geregelt. Die normale Streifentätigkeit zählt nicht dazu, so dass festgestellte Auffälligkeiten in einem Land es nicht rechtfertigen, diese Auffälligkeiten in dem jeweilig anderen Land weiter zu verfolgen. Kriminalität kann so bei nicht ausreichendem Verdacht über die Grenze hinweg nicht unmittelbar und zeitnah verfolgt werden. Diese Grenzen werden durch das GPT und die EUROPAKOMPETENZ überwunden. Die strukturierte Analyse von Informationen im euregionalen Bereich, optimiert die Arbeit im Bereich Innere Sicherheit, da eine Schwerpunktsetzung in den Organisationseinheiten möglich ist. Die Einrichtung einer binationalen operativen Einheit optimiert die innere Sicherheit in einem definierten grenzüberschreitenden Raum (EUREGIO). Das GPT kann diese Grenzen in allen Zuständigkeitsbereichen überwinden, wo der Verdacht einer bevorstehenden Straftat/Gefahr reicht, um gemeinsam mit dem Hoheitsträger des anderen Staates über die Grenze hinweg tätig zu werden. Die Sicherheit wird so gewährleistet, wie es in einem innerstaatlichen Bereich der Fall wäre. Ein mit 20 Beamten/Beamtinnen binational besetztes Team, fest installiert, auf Dauer ausgerichte und nach einem bedarfsorientierten Dienstplan grenzüberschreitend für Sicherheit sorgt, dass ist Ziel dieses innovativen Projektes.

Coordinateur

Details

  • 48%   416 188,00
  • 2007 - 2013 Netherlands - Germany (NL-DE)
  • Projet sur KEEP platform
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